Zu unseren Mandanten gehören sowohl Versicherer als auch Versicherungsnehmer, mittelständische Unternehmen und Privatpersonen. Darüber hinaus bearbeiten wir Mandate aus dem Vertriebsrecht der Versicherungsvertreter. Speziell geht es um Rechtsfragen, die insbesondere nach Beendigung eines Vertreterverhältnisses entstehen, z. B. die Frage, inwieweit bevorschusste Provisionen für zwischenzeitlich stornierte Verträge vom Vertreter zu erstatten sind.
Für uns nehmen wir überdurchschnittliche Kenntnisse im anwaltlichen Gebührenrecht in Anspruch. Wir sind in der Lage, die Kostennoten unserer Berufskollegen auf ihre Richtigkeit und Berechtigung hin eingehend zu prüfen und bestehende Ansprüche auf Herausgabe von zurückgehaltenen Fremdgeldern und Unterlagen durchzusetzen. Darüber hinaus sind wir schwerpunktmäßig im Anwaltshaftungsrecht tätig. Das bedeutet, dass wir für Mandanten, denen aus einer Falschberatung oder fehlerhaften rechtlichen Interessensvertretung ein Schaden entstanden ist, Schadensersatzansprüche gegen Rechtsanwälte und deren Vermögensschadenshaftpflichtversicherer durchsetzen. Das Anwaltshaftungsrecht und das Haftungsrecht insgesamt bringen es mit sich, dass wir uns auch in neue Rechtsgebiete innerhalb kürzester Zeit einarbeiten und uns spezielle Kenntnisse im jeweiligen Rechtsgebiet aneignen.